abgeschobener


Eine Worttrennung gefunden

ab · ge · scho · be · ner

Das Wort ab­ge­scho­be­ner besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort ab­ge­scho­be­ner trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ab­ge­scho­be­ner" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "abgeschobener" ist die Partizip II Form des Verbs "abschieben". Dabei handelt es sich um einen Vorgang, bei dem eine Person aus einem Land, in dem sie sich illegal aufhält oder dessen Aufenthaltsrecht sie verletzt, zwangsweise in ihr Herkunftsland oder ein anderes Land zurückgebracht wird. In diesem Fall wurde die Person bereits abgeschoben, was bedeutet, dass sie nicht mehr im Land ist, in dem sie zuvor gelebt hat. Es handelt sich also um jemanden, der aufgrund von nicht erfüllten Aufenthaltsbestimmungen oder aus anderen rechtlichen Gründen ausgewiesen wurde.

Beispielsatz: Der abgeschobene Flüchtling musste seine Heimat verlassen und in ein fremdes Land reisen.

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