Abholklausel


Eine Worttrennung gefunden

Ab · hol · klau · sel

Das Wort Ab­hol­klau­sel besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­hol­klau­sel trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­hol­klau­sel" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abholklausel ist ein Begriff aus Vertragsrecht und beschreibt eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, bei der der Verkäufer eines Produkts oder einer Dienstleistung das Recht hat, den Gegenstand der Vereinbarung nicht zu liefern, sondern vom Käufer abholen zu lassen. Diese Klausel ist oft in Verträgen zu finden, um den Verkäufer vor hohen Versandkosten oder anderen logistischen Problemen zu schützen. Die genauen Konditionen, wie Zeitrahmen und Ort der Abholung, werden normalerweise in der Abholklausel festgelegt.

Beispielsatz: Die Abholklausel in unserem Vertrag besagt, dass die Ware innerhalb von drei Tagen abgeholt werden muss.

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