Abhörgenehmigung


Eine Worttrennung gefunden

Ab · hör · ge · neh · mi · gung

Das Wort Ab­hör­ge­neh­mi­gung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­hör­ge­neh­mi­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­hör­ge­neh­mi­gung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Abhörgenehmigung“ setzt sich aus dem Präfix „Ab-“ und dem Wörter „Hören“ und „Genehmigung“ zusammen. Es bezeichnet die offizielle Erlaubnis, Gespräche oder Kommunikationen abzuhören, häufig im Kontext von Strafverfolgung oder Sicherheitsbehörden. Diese Genehmigung wird normalerweise von einer zuständigen Behörde oder einem Gericht erteilt und ist an strenge rechtliche Vorgaben gebunden, um Missbrauch und Verletzungen der Privatsphäre zu verhindern. Abhörgenehmigungen sind ein sensibler und kontroverser Aspekt des Datenschutzes und der individuellen Rechte in vielen Gesellschaften.

Beispielsatz: Die Polizei beantragte eine Abhörgenehmigung, um die Kommunikation der Verdächtigen zu überwachen.

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