Abhörgenehmigungen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · hör · ge · neh · mi · gun · gen

Das Wort Ab­hör­ge­neh­mi­gun­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­hör­ge­neh­mi­gun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­hör­ge­neh­mi­gun­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abhörgenehmigungen sind spezielle Erlaubnisse, die behördliche Stellen erhalten müssen, um Telefongespräche, E-Mails oder andere Kommunikationsformen zu überwachen und aufzuzeichnen. Der Begriff setzt sich aus "Abhör-" und "Genehmigungen" zusammen, wobei "Abhör-" auf das Lauschen oder Überwachen von Kommunikation hinweist und "Genehmigungen" für die formale Erlaubnis steht. Diese Genehmigungen sind oft an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden, um den Schutz der Privatsphäre und grundrechtlicher Freiheiten zu wahren. Sie werden in der Regel im Kontext von Strafverfolgung oder nationaler Sicherheit beantragt.

Beispielsatz: Die Behörde erteilte Abhörgenehmigungen zur Überwachung verdächtiger Kommunikationskanäle.

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