Ablehnungsanträge


Eine Worttrennung gefunden

Ab · leh · nungs · an · trä · ge

Das Wort Ab­leh­nungs­an­trä­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­leh­nungs­an­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­leh­nungs­an­trä­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Ablehnungsanträge" ist der Plural des Substantivs "Ablehnungsantrag". Ein Ablehnungsantrag bezeichnet ein formelles Gesuch oder Dokument, das eingereicht wird, um die Ablehnung eines bestimmten Anliegens, Antrags oder Vorschlags zu beantragen oder zu begründen. Solche Anträge können in verschiedenen Kontexten auftreten, beispielsweise im rechtlichen Bereich, bei Finanzierungsanfragen oder in der Verwaltung. Sie spielen eine wichtige Rolle im Entscheidungsprozess, indem sie eine offizielle Position zu einem zuvor eingereichten Antrag darlegen.

Beispielsatz: Die zahlreichen Ablehnungsanträge müssen gründlich geprüft werden.

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