Ablehnungsanträgen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · leh · nungs · an · trä · gen

Das Wort Ab­leh­nungs­an­trä­gen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­leh­nungs­an­trä­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­leh­nungs­an­trä­gen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Ablehnungsanträgen" ist die Pluralform des Substantivs "Ablehnungsantrag". Ein Ablehnungsantrag ist ein formelles Gesuch, das darauf abzielt, eine Entscheidung oder einen Vorschlag abzulehnen. In diesem Kontext beziehen sich "Ablehnungsanträgen" auf mehrere solcher Gesuche, die möglicherweise in einem rechtlichen oder administrativen Verfahren eingereicht werden. Die Ablehnung kann sich auf Anträge, Vorschläge oder Entscheidungen beziehen und ist in verschiedenen rechtlichen Rahmen wichtig, um Interessen zu wahren oder Widerspruch einzulegen.

Beispielsatz: Die Überprüfung der Ablehnungsanträgen erfolgte gründlich und zeitnah.

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