Ablehnungsbescheide


Eine Worttrennung gefunden

Ab · leh · nungs · be · schei · de

Das Wort Ab­leh­nungs­be­schei­de besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­leh­nungs­be­schei­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­leh­nungs­be­schei­de" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ablehnungsbescheide sind amtliche Dokumente, die einen Antrag oder eine Bitte ablehnen. Sie informieren den Antragsteller über die Entscheidung, meist mit einer Begründung, warum der Antrag nicht bewilligt wurde. Der Begriff setzt sich aus dem Wort „Ablehnung“ (die Weigerung, etwas zu akzeptieren) und dem Substantiv „Bescheid“ (eine Mitteilung oder Entscheidung) zusammen. Die Pluralform „Ablehnungsbescheide“ zeigt an, dass es sich um mehrere Bescheide handelt. Solche Dokumente kommen häufig in Verwaltungsverfahren vor, etwa bei Sozialleistungen oder Baugenehmigungen.

Beispielsatz: Die zahlreichen Ablehnungsbescheide sorgten für Unmut unter den Antragstellern.

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