Ablehnungsbescheiden


Eine Worttrennung gefunden

Ab · leh · nungs · be · schei · den

Das Wort Ab­leh­nungs­be­schei­den besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­leh­nungs­be­schei­den trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­leh­nungs­be­schei­den" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Ablehnungsbescheid" ist ein zusammengesetztes Substantiv, das sich aus den Wörtern "Ablehnung" und "Bescheid" zusammensetzt. Es bezeichnet einen offiziellen Bescheid oder eine Mitteilung, in der einem Antrag oder einem Anliegen nicht stattgegeben wird. Dieser Bescheid informiert die betroffene Person über die Gründe der Ablehnung und beschreibt häufig die rechtlichen Grundlagen dafür. In der Regel wird ein Ablehnungsbescheid im Kontext von Verwaltungsverfahren, wie z.B. bei Anträgen auf Sozialleistungen oder Genehmigungen, verwendet.

Beispielsatz: Die zahlreichen Ablehnungsbescheiden führten zu Enttäuschungen bei den Antragstellern.

Vorheriger Eintrag: Ablehnungsbescheide
Nächster Eintrag: Ablehnungsbescheides

 

Zufällige Wörter: haperte hinunterschluckender hundertsechsundsiebzigstes schockierendes sitzengebliebene