Ablehnungsbeschluß


Eine Worttrennung gefunden

Ab · leh · nungs · be · schluß

Das Wort Ab­leh­nungs­be­schluß besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­leh­nungs­be­schluß trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­leh­nungs­be­schluß" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Ablehnungsbeschluss" setzt sich aus den Begriffen "Ablehnung" und "Beschluss" zusammen. "Ablehnung" bezeichnet die Zurückweisung oder das Nichtakzeptieren von etwas, während "Beschluss" eine formal gefasste Entscheidung oder ein Beschlussdokument meint. Der Ablehnungsbeschluss ist somit eine offizielle Entscheidung, die sich gegen einen Antrag oder Vorschlag richtet und diesen ablehnt. Er wird häufig in juristischen, administrativen oder organisatorischen Kontexten verwendet, beispielsweise in Gerichtsverfahren oder bei Anträgen in Behörden. Der Begriff ist in dieser Zusammensetzung spezifisch und beschreibt einen klaren Handlungs- und Entscheidungsprozess.

Beispielsatz: Der Ablehnungsbeschluss des Gerichts wurde mit großer Enttäuschung zur Kenntnis genommen.

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