Ablehnungsgesuch


Eine Worttrennung gefunden

Ab · leh · nungs · ge · such

Das Wort Ab­leh­nungs­ge­such besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­leh­nungs­ge­such trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­leh­nungs­ge­such" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Ablehnungsgesuch ist ein formal gestellter Antrag, in dem eine Person oder Institution die Ablehnung oder Zurückweisung eines bestimmten Anliegens, wie zum Beispiel eines Antrags, einer Entscheidung oder einer Vorgehensweise, beantragt. Es setzt sich aus den Wörtern „Ablehnung“ und „Gesuch“ zusammen. Dabei bezeichnet „Ablehnung“ den Vorgang, etwas nicht zu akzeptieren, während „Gesuch“ einen formellen Antrag oder Wunsch beschreibt. Ein solches Gesuch wird häufig im rechtlichen oder administrativen Kontext verwendet, um formelle Einwände vorzubringen.

Beispielsatz: Das Ablehnungsgesuch wurde von der zuständigen Stelle sorgfältig geprüft.

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