Ablehnungsgesuche


Eine Worttrennung gefunden

Ab · leh · nungs · ge · su · che

Das Wort Ab­leh­nungs­ge­su­che besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­leh­nungs­ge­su­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­leh­nungs­ge­su­che" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Ablehnungsgesuche" ist ein Substantiv, das im Plural steht und sich aus den Bestandteilen "Ablehnung" und "Gesuch" zusammensetzt. "Ablehnung" bezieht sich auf die Verweigerung oder das Nichtakzeptieren von etwas, während "Gesuch" ein formelles Ersuchen oder Antrag bezeichnet. In diesem Kontext bezieht sich "Ablehnungsgesuche" auf mehrere Anträge, die darauf abzielen, eine Ablehnung oder Abweisung anzufordern, möglicherweise im rechtlichen oder administrativen Bereich. Es beschreibt somit die Handlung, die Anfrage oder den Wunsch, eine Entscheidung abzulehnen oder überdacht zu werden.

Beispielsatz: Die Ablehnungsgesuche wurden sorgfältig geprüft und entsprechend beantwortet.

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