Ablehnungsgesuchen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · leh · nungs · ge · su · chen

Das Wort Ab­leh­nungs­ge­su­chen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­leh­nungs­ge­su­chen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­leh­nungs­ge­su­chen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Ablehnungsgesuchen" ist ein Substantiv im Plural und leitet sich von "Ablehnungsgesuch" ab, das sich zusammensetzt aus den Wörtern "Ablehnung" (die Zurückweisung oder Negierung eines Antrags oder Vorschlags) und "Gesuch" (ein formeller Antrag um etwas). Ein Ablehnungsgesuch ist somit ein formeller Antrag, der dazu dient, eine bestimmte Anfrage oder ein Anliegen abzulehnen. In der Pluralform beschreibt "Ablehnungsgesuchen" mehrere solcher Anträge, die in verschiedenen Kontexten, etwa im rechtlichen oder administrativen Bereich, auftreten können.

Beispielsatz: Das Ablehnungsgesuchen wurde vom Gericht wohlwollend geprüft.

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