Ablehnungsrecht


Eine Worttrennung gefunden

Ab · leh · nungs · recht

Das Wort Ab­leh­nungs­recht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­leh­nungs­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­leh­nungs­recht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ablehnungsrecht bezeichnet das Recht einer Person oder Institution, eine bestimmte Entscheidung oder Handlung abzulehnen oder nicht zu genehmigen. Es ist oft in rechtlichen und organisatorischen Kontexten anzutreffen, beispielsweise im Vertragsrecht oder bei Genehmigungen. Das Wort setzt sich aus „Ablehnung“ (das Zurückweisen oder Nicht-Annehmen) und „Recht“ (dem gesetzlichen Anspruch oder der Berechtigung) zusammen. Als Zusammensetzung aus diesen beiden Begriffen drückt es die Möglichkeit aus, eine Entscheidung aktiv zu verhindern oder abzulehnen, was in vielen Prozessen von Bedeutung ist.

Beispielsatz: Das Ablehnungsrecht ermöglicht es einer Partei, einem Vorschlag oder Vertrag unter bestimmten Bedingungen nicht zuzustimmen.

Vorheriger Eintrag: Ablehnungsrate
Nächster Eintrag: Ablehnungsrechts

 

Zufällige Wörter: bergbauspezifischer Lüftungen Pluspunkten wetterst wortwörtlichem