Ablehnungsrechts


Eine Worttrennung gefunden

Ab · leh · nungs · rechts

Das Wort Ab­leh­nungs­rechts besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­leh­nungs­rechts trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­leh­nungs­rechts" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Ablehnungsrechts" ist ein Substantiv, das aus den Wörtern "Ablehnung" und "Recht" zusammengesetzt ist. Es bezeichnet das Recht, einen Antrag, ein Angebot oder eine Forderung abzulehnen. Im rechtlichen Kontext kann es sich auf die Befugnis einer Person oder Instanz beziehen, eine Entscheidung oder einen Vorschlag abzulehnen, insbesondere in gerichtlichen oder administrativen Verfahren. Das Wort ist in der Form des Genitivs Plural gebraucht, was darauf hinweist, dass es sich um die Rechte handelt, die mehrere Personen oder Institutionen in Bezug auf Ablehnungen besitzen können.

Beispielsatz: Das Ablehnungsrecht ermöglicht es einem Vertragspartner, unter bestimmten Bedingungen vom Vertrag zurückzutreten.

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