Ablehnungsverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Ab · leh · nungs · ver · fah · ren

Das Wort Ab­leh­nungs­ver­fah­ren besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­leh­nungs­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­leh­nungs­ver­fah­ren" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ablehnungsverfahren bezeichnet einen formalen Prozess, in dem Anträge, Vorschläge oder Anliegen abgelehnt werden. Es handelt sich um ein Verfahren, das häufig in Verwaltungs- oder rechtlichen Kontexten angewendet wird, um die Gründe für eine Ablehnung zu dokumentieren und zu kommunizieren. Das Wort setzt sich aus den Begriffen "Ablehnung" (die Zurückweisung eines Antrags) und "Verfahren" (eine Reihe von Schritten oder Regeln, die befolgt werden) zusammen. In diesem Kontext ist "Ablehnungs-" ein Adjektiv, das das Verfahren näher spezifiert.

Beispielsatz: Das Ablehnungsverfahren wurde eingeleitet, um die Anträge gründlich zu prüfen.

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