abmahnbar


Eine Worttrennung gefunden

ab · mahn · bar

Das Wort ab­mahn­bar besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort ab­mahn­bar trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ab­mahn­bar" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „abmahnbar“ setzt sich aus dem Präfix „ab-“, dem Verb „mahn(en)“ und der Suffixbildung „-bar“ zusammen. „Abmahnbar“ beschreibt die Eigenschaft, dass jemand oder etwas Gegenstand einer Abmahnung sein kann. Eine Abmahnung ist eine formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu ändern oder zu unterlassen, beispielsweise in rechtlichen oder arbeitsrechtlichen Kontexten. Das Wort wird häufig im Zusammenhang mit Schadensansprüchen, Urheberrechtsverletzungen oder Vertragsrechtsverstößen verwendet, wo es darum geht, auf ein Fehlverhalten hinzuweisen und rechtliche Schritte anzudrohen.

Beispielsatz: Das Unternehmen hat gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und ist daher abmahnbar.

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