abmahnbare


Eine Worttrennung gefunden

ab · mahn · ba · re

Das Wort ab­mahn­ba­re besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort ab­mahn­ba­re trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ab­mahn­ba­re" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "abmahnbare" ist die adjektivische Form des Verbs "abmahnen" und beschreibt etwas oder jemanden, der Gegenstand einer Abmahnung sein kann. Abmahnungen sind rechtliche Aufforderungen, die häufig im Zusammenhang mit Vertragsverletzungen oder Verletzungen von Rechten, wie Urheberrechten oder Wettbewerbsrechten, stehen. "Abmahnbare" impliciert, dass ein bestimmtes Verhalten oder eine Handlung als rechtlich beanstandenswert angesehen wird. In der Regel wird der Begriff im Kontext von rechtlichen Auseinandersetzungen verwendet, insbesondere im Wirtschaftsrecht und im Urheberrecht.

Beispielsatz: Die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne Erlaubnis kann abmahnbare Konsequenzen nach sich ziehen.

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