abmahnbarem


Eine Worttrennung gefunden

ab · mahn · ba · rem

Das Wort ab­mahn­ba­rem besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort ab­mahn­ba­rem trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ab­mahn­ba­rem" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Abmahnbarem“ ist die dativischen Singularform des Adjektivs „abmahnbar“. Es beschreibt etwas, das der rechtlichen Abmahnung unterzogen werden kann, meist im Kontext von Verstößen gegen Gesetzesvorschriften oder vertragliche Vereinbarungen. Das Adjektiv wird häufig im Bereich des Wettbewerbsrechts oder im Datenschutz verwendet, wenn es um die Möglichkeit geht, bestimmte Handlungen oder Unterlassungen rechtlich zu beanstanden. In der Form „abmahnbarem“ wird es verwendet, um auf ein Substantiv zu verweisen, das in einem speziellen Kontext abmahnfähig ist.

Beispielsatz: Der Anbieter erhielt eine Abmahnung wegen abmahnbarer Verstöße gegen das Urheberrecht.

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