abmahnbaren


Eine Worttrennung gefunden

ab · mahn · ba · ren

Das Wort ab­mahn­ba­ren besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort ab­mahn­ba­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ab­mahn­ba­ren" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „abmahnbaren“ ist die Partizipialform des Verbs „abmahnen“ und steht im Plural. Es beschreibt etwas, das die Möglichkeit zur Abmahnung bietet oder für das eine Abmahnung ausgesprochen werden kann. In der Regel bezieht sich der Begriff auf rechtliche Verstöße, insbesondere im Bereich des Wettbewerbs- oder Urheberrechts, die eine formale Aufforderung zur Unterlassung nach sich ziehen können. „Abmahnbar“ ist somit ein Adjektiv, das die Eigenschaft eines Verhaltens oder einer Handlung charakterisiert, die rechtlich angreifbar ist.

Beispielsatz: Die unzureichende Kennzeichnung der Werbung führte zu einer abmahnbaren Verletzung von Markenrechten.

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