abmahnbarer


Eine Worttrennung gefunden

ab · mahn · ba · rer

Das Wort ab­mahn­ba­rer besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort ab­mahn­ba­rer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ab­mahn­ba­rer" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „abmahnbarer“ ist ein Adjektiv, das von dem Verb „abmahnen“ abgeleitet ist. Es beschreibt etwas oder jemanden, der Anlass zu einer Abmahnung gibt oder das Potenzial hat, abgemahnt zu werden. Dies wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, etwa in Bezug auf Verstöße gegen geltende Gesetze oder Verträge, bei denen eine formelle Mahnung ausgesprochen werden kann. In der Regel bezieht sich das Wort auf rechtliche oder vertragliche Angelegenheiten, bei denen Missachtungen oder Fehler behoben werden müssen.

Beispielsatz: Die unzulässige Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material kann zu einer abmahnbaren Handlung führen.

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