Abmahnens


Eine Worttrennung gefunden

Ab · mah · nens

Das Wort Ab­mah­nens besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­mah­nens trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­mah­nens" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Abmahnens" ist die Genitivform des substantivierten Verbs "Abmahnung". Es bezeichnet den Vorgang, jemanden formell auf einen Rechtsverstoß hinzuweisen, um eine Einstellung oder Korrektur des beanstandeten Verhaltens zu erreichen. Abmahnungen sind häufig im Arbeitsrecht oder im Wettbewerbsrecht anzutreffen und dienen als erste Warnung vor rechtlichen Konsequenzen. In diesem Kontext wird das Wort oft in Fällen verwendet, in denen es um das Einfordern von Rechten oder um den Schutz vor unerlaubtem Verhalten geht.

Beispielsatz: Die Abmahnung des Unternehmens erfolgte wegen wiederholter Vertragsverletzungen.

Vorheriger Eintrag: abmahnendes
Nächster Eintrag: Abmahner

 

Zufällige Wörter: Erfassens geruht Pillendreher Rechnungshofausschuss unempfindlichste