Abmahner


Eine Worttrennung gefunden

Ab · mah · ner

Das Wort Ab­mah­ner besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­mah­ner trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­mah­ner" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Abmahner" bezeichnet eine Person oder Institution, die eine Abmahnung ausstellt oder einreicht. Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen, häufig in rechtlichen Kontexten, etwa im Arbeitsrecht oder im Wettbewerbsrecht. In diesem Fall handelt es sich um einen Personennamen, abgeleitet von dem Verb "abmahnen". Der Abmahner kann beispielsweise ein Arbeitgeber sein, der einen Arbeitnehmer wegen einer Pflichtverletzung abmahnt, oder ein Anwalt, der im Auftrag eines Mandanten gegen unlautere Wettbewerbspraktiken vorgeht.

Beispielsatz: Der Abmahner forderte die Firma auf, die urheberrechtlich geschützten Inhalte sofort zu entfernen.

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