Abmahnern


Eine Worttrennung gefunden

Ab · mah · nern

Das Wort Ab­mah­nern besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­mah­nern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­mah­nern" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Abmahnern" ist die konjugierte Form des Verbs "abmahnen". Es handelt sich um die 3. Person Plural im Präsens. Das Wort beschreibt den Vorgang, in dem eine Person oder Institution einer anderen Person eine formelle Verwarnung oder Aufforderung erteilt, um ein bestimmtes Verhalten zu ändern oder einen Rechtsverstoß zu unterlassen. Dies kann beispielsweise im rechtlichen Kontext geschehen, wenn jemand wegen einer Verletzung von Urheberrechten, Verträgen oder anderen Vereinbarungen abgemahnt wird. Der Prozess der Abmahnung dient oft dem Schutz von Rechten und der Klärung von Ansprüchen.

Beispielsatz: Die Abmahnern agieren oft im Internet, um Verstöße gegen das Urheberrecht zu ahnden.

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