Abrißbeschluß


Eine Worttrennung gefunden

Ab · riß · be · schluß

Das Wort Ab­riß­be­schluß besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­riß­be­schluß trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­riß­be­schluß" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Abrißbeschluß“ setzt sich aus den Komponenten „Abriß“ und „Beschluß“ zusammen. „Abriß“ bezeichnet den Vorgang des Abrissens, also das Zerlegen oder Zerstören von Gebäuden oder Strukturen. „Beschluß“ ist die Entscheidung oder der Beschluss, der oft in einem rechtlichen oder offiziellen Kontext gefasst wird. In der gesamten Bedeutung bezieht sich der „Abrißbeschluß“ auf eine formelle Entscheidung, die den Abriss eines Gebäudes oder einer Struktur anordnet, oft erlassen von einer Behörde oder einem Gericht.

Beispielsatz: Der Abrißbeschluß für das alte Gebäude wurde einstimmig vom Stadtrat genehmigt.

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