Abrissgenehmigung


Eine Worttrennung gefunden

Ab · riss · ge · neh · mi · gung

Das Wort Ab­riss­ge­neh­mi­gung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­riss­ge­neh­mi­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­riss­ge­neh­mi­gung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Abrissgenehmigung" setzt sich aus den Bestandteilen "Abriss" und "Genehmigung" zusammen. "Abriss" bezieht sich auf die Zerstörung oder das Abtragen von Gebäuden oder Strukturen, während "Genehmigung" eine offizielle Erlaubnis bezeichnet. Zusammen beschreibt das Wort die behördliche Erlaubnis, ein Gebäude abzureißen. In vielen Ländern ist eine Abrissgenehmigung notwendig, um sicherzustellen, dass der Abriss rechtlich und sicher erfolgt und Umwelt- sowie Denkmalschutzbestimmungen eingehalten werden.

Beispielsatz: Die Stadt erteilte die Abrissgenehmigung für das alte Gebäude, um Platz für ein neues Projekt zu schaffen.

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