Abrißgenehmigung


Eine Worttrennung gefunden

Ab · riß · ge · neh · mi · gung

Das Wort Ab­riß­ge­neh­mi­gung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­riß­ge­neh­mi­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­riß­ge­neh­mi­gung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Abrißgenehmigung“ ist ein Substantiv und bezeichnet die offizielle Genehmigung, ein Gebäude oder eine andere bauliche Anlage abzureißen. Es handelt sich um eine Erlaubnis, die von zuständigen Behörden, oft im Rahmen von Bauordnungen, erteilt wird. Die Abrißgenehmigung stellt sicher, dass der Abbruch unter Berücksichtigung von Sicherheits- und Umweltstandards erfolgt. Zudem können Auflagen, wie zum Beispiel die Entsorgung von Materialien oder der Schutz der Umgebung, Teil dieser Genehmigung sein. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Abriß“ (ein Substantiv für das Abbrechen) und „Genehmigung“ (eine Erlaubnis) zusammen.

Beispielsatz: Die Stadtverwaltung erteilte endlich die Abrißgenehmigung für das alte Gebäude.

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