Abschiebeandrohungen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · an · dro · hun · gen

Das Wort Ab­schie­be­an­dro­hun­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­an­dro­hun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­an­dro­hun­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abschiebeandrohungen ist ein Substantiv im Plural. Es bezieht sich auf das Ankündigen oder Aussprechen von Maßnahmen zur Abschiebung von Personen aus einem Land. Abschiebeandrohungen werden in der Regel von staatlichen Behörden oder Behördenvertretern gegenüber Personen ausgesprochen, die sich illegal in einem Land aufhalten oder deren Aufenthaltsstatus nicht den geltenden Gesetzen entspricht. Diese Androhungen sollen dazu dienen, Personen zur freiwilligen Ausreise zu bewegen oder als abschreckende Maßnahme dienen, um die Einhaltung der geltenden Einwanderungsgesetze zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die Abschiebeandrohungen gegenüber Flüchtlingen sorgen für große Angst und Unsicherheit in den betroffenen Gemeinschaften.

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