Abschiebeanordnung


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · an · ord · nung

Das Wort Ab­schie­be­an­ord­nung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­an­ord­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­an­ord­nung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Abschiebeanordnung ist eine behördliche Anweisung zur Durchführung der Abschiebung einer Person aus einem Land. Sie wird in der Regel erlassen, wenn die betreffende Person nicht über einen Aufenthaltsstatus verfügt oder gegen geltende Gesetze verstoßen hat. Die Abschiebeanordnung kann verschiedene Formen annehmen, je nach Land und rechtlichen Bestimmungen. Sie kann beispielsweise in Form eines schriftlichen Bescheids oder einer mündlichen Anordnung erfolgen. Die Durchsetzung einer Abschiebeanordnung kann durch unterschiedliche Maßnahmen erfolgen, wie beispielsweise die Inhaftierung der betreffenden Person oder ihre direkte Ausweisung.

Beispielsatz: Die Abschiebeanordnung wurde erlassen, um die Rückführung von Personen, die keinen Aufenthaltsstatus haben, zu gewährleisten.

Vorheriger Eintrag: Abschiebeandrohungen
Nächster Eintrag: Abschiebeanstalten

 

Zufällige Wörter: erlernter herausziehendes lockigem plattfüssiger Ventilanschlüssen