Abschiebeanstalten


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · an · stal · ten

Das Wort Ab­schie­be­an­stal­ten besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­an­stal­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­an­stal­ten" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Abschiebeanstalten" ist die Pluralform des Begriffs "Abschiebeanstalt", der Einrichtungen bezeichnet, in denen ausreisepflichtige Ausländer untergebracht werden, um ihre Rückführung in das Herkunftsland vorzubereiten. Diese Anstalten dienen in der Regel der vorübergehenden Inhaftierung von Personen, die keinen legalen Aufenthaltstitel besitzen. Die Unterbringung erfolgt oft unter strengen Sicherheitsauflagen und gesetzlichen Regelungen. Abschiebeanstalten können verschiedene Formen annehmen, von speziellen Einrichtungen bis hin zu separaten Bereichen in regulären Gefängnissen. Ziel ist es, die Ausreisepflicht durch administrative Maßnahmen umzusetzen und die entsprechende Ausreise zu organisieren.

Beispielsatz: Die Abschiebeanstalten sind Einrichtungen, in denen Ausreisepflichtige auf ihre Rückführung in die Herkunftsländer warten.

Vorheriger Eintrag: Abschiebeanordnung
Nächster Eintrag: Abschiebearrest

 

Zufällige Wörter: Abonnentenzeitungen Auslassungen Buchführerinnen übereinanderschlagende zugrunderichtendes