Abschiebebehörde


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · be · hör · de

Das Wort Ab­schie­be­be­hör­de besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­be­hör­de" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abschiebebehörde ist eine Institution, die für die Durchführung von Abschiebungen zuständig ist. Sie prüft und entscheidet über die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abschiebung ausländischer Personen, die sich illegal in einem Land aufhalten oder aus anderen Gründen zur Ausreise verpflichtet sind. Die Abschiebebehörde koordiniert den gesamten Abschiebevorgang, einschließlich der Terminierung, Organisation des Transports und der Zusammenarbeit mit anderen Behörden. Sie stellt sicher, dass die Abschiebung den rechtlichen Vorgaben entspricht und schützt gleichzeitig die Rechte und Interessen der Betroffenen.

Beispielsatz: Die Abschiebebehörde überprüfte die Anträge der Asylbewerber sorgfältig.

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