Abschiebebefehl


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · be · fehl

Das Wort Ab­schie­be­be­fehl besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­be­fehl trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­be­fehl" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Abschiebebefehl ist ein richterlicher Beschluss, der die zwangsweise Rückführung einer Person in ihr Herkunftsland anordnet. Er wird aufgrund eines negativen Asylbescheids oder fehlender Aufenthaltserlaubnis ausgestellt. Der Begriff "Abschiebebefehl" ist in der Grundform und wird weder in Genus, Numerus oder Kasus verändert. Der Vorgang der Abschiebung kann jedoch je nach Situation und Herkunftsland verschiedene Formen annehmen, wie beispielsweise die Abschiebung per Flugzeug oder per Bus.

Beispielsatz: Der Abschiebebefehl wurde aufgrund fehlender Aufenthaltsgenehmigung erlassen.

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