Abschiebefällen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · fäl · len

Das Wort Ab­schie­be­fäl­len besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­fäl­len trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­fäl­len" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abschiebefällen ist die Mehrzahlform von Abschiebefall. Ein Abschiebefall bezieht sich auf einen Fall, in dem eine Person, die sich in einem Land aufhält, in ihr Heimatland zurückgeschickt wird. Dabei handelt es sich oft um Personen ohne Aufenthaltsrecht oder mit abgelehntem Asylantrag. In solchen Fällen entscheidet eine Behörde über die Abschiebung und setzt sie gegebenenfalls durch. Die Abschiebung geschieht meist aufgrund von geltenden Gesetzen und zur Wahrung der nationalen Sicherheit und Ordnung. Abschiebefällen sind somit konkrete Situationen, in denen Menschen abgeschoben werden.

Beispielsatz: In den letzten Jahren gab es in Deutschland viele Diskussionen über Abschiebefällen und deren rechtliche Konsequenzen.

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