Abschiebehaft


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · haft

Das Wort Ab­schie­be­haft besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­haft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­haft" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abschiebehaft ist eine rechtliche Maßnahme zur Festnahme und Inhaftierung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Es handelt sich dabei um eine Form des Gewahrsams, die aufgrund einer behördlichen Anordnung durchgeführt wird. Die Abschiebehaft kann für Menschen gelten, die sich illegal im Land aufhalten, abgelehnte Asylbewerber oder Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Sie dient dem Zweck, die Abschiebung effektiv durchführen zu können und das Untertauchen der betroffenen Personen zu verhindern.

Beispielsatz: Er saß mehrere Monate in der Abschiebehaft, bevor seine Ausreise organisiert werden konnte.

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