Abschiebehaftanstalt


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · haft · an · stalt

Das Wort Ab­schie­be­haft­an­stalt besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­haft­an­stalt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­haft­an­stalt" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abschiebehaftanstalt ist eine Einrichtung, in der ausreisepflichtige Ausländer vor ihrer Abschiebung untergebracht werden. Der Begriff setzt sich aus „Abschiebe“ (von „abschieben“, also das Entfernen aus einem Land) und „Haftanstalt“ (ein Ort zur Unterbringung von Personen in Haft) zusammen. Die Form „Abschiebehaftanstalt“ beschreibt ein spezifisches Konzept, das im Kontext von Migration und Asylrecht steht. In dieser Anstalt wird die Freiheit der betroffenen Personen eingeschränkt, um sicherzustellen, dass sie auf die Durchführung ihrer Ausreise warten. Diese Maßnahme wird häufig als umstritten betrachtet, da sie mit Fragen von Menschenrechten und humanitären Bedingungen verbunden ist.

Beispielsatz: Die Abschiebehaftanstalt hat strenge Sicherheitsvorkehrungen, um die Unterbringung von Migranten während des Asylverfahrens zu gewährleisten.

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