Abschiebehaftanstalten


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · haft · an · stal · ten

Das Wort Ab­schie­be­haft­an­stal­ten besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­haft­an­stal­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­haft­an­stal­ten" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abschiebehaftanstalten sind Einrichtungen, in denen Personen, die aus einem Land abgeschoben werden sollen, vorübergehend inhaftiert werden. Diese Institutionen dienen dazu, die Rückführung von Personen zu gewährleisten, die ihr Aufenthaltsrecht überschritten haben oder aus anderen Gründen aus einem Land ausgewiesen werden sollen. Der Begriff setzt sich aus dem Hauptwort „Abschiebung“ und „Haftanstalt“ zusammen, wobei „Abschiebehaftanstalt“ bereits die Kombination beschreibt und „anstalten“ die Mehrzahl darstellt. In solchen Einrichtungen stehen rechtliche sowie menschenrechtliche Fragen im Vordergrund, da die Inhaftierung oft umstritten ist.

Beispielsatz: Die Abschiebehaftanstalten sind Einrichtungen, in denen Personen auf ihre Abschiebung warten.

Vorheriger Eintrag: Abschiebehaftanstalt
Nächster Eintrag: Abschiebehaftbefehl

 

Zufällige Wörter: bükt Kaisers knüpftest Quantum verachtetet