Abschiebehaftbefehl


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · haft · be · fehl

Das Wort Ab­schie­be­haft­be­fehl besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­haft­be­fehl trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­haft­be­fehl" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Abschiebehaftbefehl“ setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: „Abschiebe-“, was auf die Maßnahme der Abschiebung von Personen hinweist, die sich illegal im Land aufhalten, und „-haftbefehl“, ein rechtlicher Ausdruck für einen Befehl zur Inhaftierung. Dieser Befehl wird von den Behörden erlassen, um eine Person in Abschiebehaft zu nehmen, bevor sie aus einem Land ausgewiesen wird. Die Maßnahme dient der Sicherstellung, dass die betreffende Person während des Abschiebeprozesses nicht untertaucht. „Abschiebehaftbefehl“ beschreibt somit ein rechtliches Instrument im Bereich des Aufenthalts- und Ausländerrechts.

Beispielsatz: Der Richter erließ einen Abschiebehaftbefehl gegen den illegalen Einwanderer.

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