Abschiebehaftbefehls


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · haft · be · fehls

Das Wort Ab­schie­be­haft­be­fehls besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­haft­be­fehls trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­haft­be­fehls" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Abschiebehaftbefehl" setzt sich aus den Bestandteilen "Abschiebe", "Haft" und "Befehl" zusammen. Es bezeichnet einen behördlichen Anordnungsakt, der die Inhaftierung einer Person zur Durchführung einer Abschiebung anordnet. "Abschiebe" bezieht sich auf den Prozess, jemanden aus einem Land zu verbannen, "Haft" auf den Zustand der Festnahme oder Inhaftierung, und "Befehl" darauf, dass es sich um eine offizielle Anordnung handelt. Der Begriff wird häufig im Kontext von Asyl- und Ausländerrecht verwendet, insbesondere in Bezug auf Personen, deren Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wurde.

Beispielsatz: Der Anwalt legte Rechtsmittel gegen den Abschiebehaftbefehl ein, um die Freilassung seines Mandanten zu erreichen.

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