Abschiebehaftgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · haft · ge · setz

Das Wort Ab­schie­be­haft­ge­setz besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­haft­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­haft­ge­setz" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Abschiebehaftgesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Inhaftierung von ausreisepflichtigen Ausländern in Deutschland. Es legt fest, unter welchen Voraussetzungen und für wie lange Personen, die ausreisen müssen, inhaftiert werden können, um eine Abschiebung vorzubereiten. Ziel des Gesetzes ist es, die Durchsetzung von Ausreisepflichten zu gewährleisten, während gleichzeitig menschenrechtliche Standards gewahrt bleiben. Die Zusammensetzung des Begriffs „Abschiebehaftgesetz“ setzt sich aus den Worten „Abschiebung“ (die zwangsweise Rückführung eines Ausländers in sein Heimatland) und „Haft“ (Inhaftierung) sowie „Gesetz“ (Rechtsnorm) zusammen.

Beispielsatz: Das neue Abschiebehaftgesetz soll die rechtlichen Grundlagen für die Inhaftierung von ausreisepflichtigen Personen regeln.

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