Abschiebehäftling


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · häft · ling

Das Wort Ab­schie­be­häft­ling besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­häft­ling trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­häft­ling" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Abschiebehäftling“ bezeichnet eine Person, die im Zusammenhang mit einem abgeschlossenen Asylverfahren oder einer ausländerrechtlichen Angelegenheit inhaftiert ist, um eine Abschiebung zu verhindern oder durchzuführen. Die Zusammensetzung des Wortes setzt sich aus „Abschiebung“ und „Häftling“ zusammen. Dabei bezeichnet „Abschiebung“ den Vorgang, bei dem eine Person gezwungen wird, das Land zu verlassen, während „Häftling“ eine Person ist, die im Gefängnis oder einer ähnlichen Einrichtung festgehalten wird. Die Bedeutung impliziert also eine rechtliche Inhaftierung im Kontext von Migration oder Flüchtlingshilfe.

Beispielsatz: Der Abschiebehäftling wurde in ein anderes Land überstellt, nachdem sein Antrag auf Asyl abgelehnt worden war.

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