Abschiebeverbot


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · ver · bot

Das Wort Ab­schie­be­ver­bot besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­ver­bot trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­ver­bot" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Abschiebeverbot" setzt sich aus den beiden Nomen "Abschiebe" und "Verbot" zusammen. "Abschiebe" ist die Substantivierung des Verbs "abschieben", was bedeutet, jemanden gegen seinen Willen aus einem Land in sein Heimatland oder ein anderes Land zurückzuführen. "Verbot" hingegen bezeichnet das Verbot einer Handlung oder einer bestimmten Aktivität. Somit bezeichnet "Abschiebeverbot" eine rechtliche Regelung, die die Abschiebung oder Rückführung von Menschen in ein anderes Land verbietet. Es handelt sich dabei um ein zusammengesetztes Substantiv in der Grundform.

Beispielsatz: Das Abschiebeverbot schützt Flüchtlinge vor der Rückkehr in unsichere Herkunftsländer.

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