Abschiebeverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · ver · fah · ren

Das Wort Ab­schie­be­ver­fah­ren besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­ver­fah­ren" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abschiebeverfahren ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern "Abschiebung" und "Verfahren" besteht. Es bezeichnet einen rechtlichen Prozess, bei dem ausreisepflichtige Ausländer, die sich illegal im Land aufhalten oder nicht mehr das Recht auf Aufenthalt haben, in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden. Diese Verfahren können verschiedene rechtliche und administrative Schritte umfassen, die die Durchsetzung der Abschiebung betreffen. Dabei spielen oft Aspekte wie die rechtliche Grundlage, humanitäre Bedingungen und individuelle Situation des Betroffenen eine Rolle.

Beispielsatz: Das Abschiebeverfahren wird häufig angewendet, um ausreisepflichtige Personen in ihr Heimatland zurückzuführen.

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