Absetzbeträge


Eine Worttrennung gefunden

Ab · setz · be · trä · ge

Das Wort Ab­setz­be­trä­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­setz­be­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­setz­be­trä­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Absetzbeträge sind steuerliche Freibeträge oder Abzüge, die Personen von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen können. Sie ermöglichen es, bestimmte Ausgaben (z. B. für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend zu machen. Der Begriff ist im Plural und leitet sich von "Absetzbetrag" ab, welcher die individuelle Summe repräsentiert, die abgezogen werden kann. Die Regelungen zu Absetzbeträgen variieren je nach Land und spezifischen Steuergesetzen. Ziel ist es, die steuerliche Belastung für Steuerpflichtige zu verringern und bestimmte Aufwendungen finanziell zu entlasten.

Beispielsatz: Die Absetzbeträge für Ausbildungskosten können die Steuerlast erheblich reduzieren.

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