Abstimmungsniederlage


Eine Worttrennung gefunden

Ab · stim · mungs · nie · der · la · ge

Das Wort Ab­stim­mungs­nie­der­la­ge besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­stim­mungs­nie­der­la­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­stim­mungs­nie­der­la­ge" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Abstimmungsniederlage bezeichnet das Ergebnis einer Abstimmung oder Wahl, bei der die Mehrheit gegen den eigenen Vorschlag, die eigene Meinung oder Position gestimmt hat. Das Wort steht in der Grundform und setzt sich aus den Bestandteilen "Abstimmung" (dem Prozess des Entscheidens durch gemeinschaftliche Stimmabgabe) und "Niederlage" (dem Gegenteil des Gewinnens) zusammen. Es kann sich beispielsweise auf politische Abstimmungen im Parlament, in Vereinen oder auf Volksabstimmungen beziehen. Die Abstimmungsniederlage bedeutet, dass der eigene Vorschlag oder die eigene Meinung nicht durchgesetzt wurde.

Beispielsatz: Die Regierung musste nach der Abstimmungsniederlage umgehend nach neuen Lösungen suchen.

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