Adelsprädikat


Eine Worttrennung gefunden

Adels · prä · di · kat

Das Wort Adels­prä­di­kat besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Adels­prä­di­kat trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Adels­prä­di­kat" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Adelsprädikat ist ein Zusatz zum Namen einer Person, der deren adlige Herkunft oder Zugehörigkeit zur noblen Gesellschaft kennzeichnet. Es wird meist vor dem eigentlichen Namen verwendet, zum Beispiel "Graf", "Fürst", "Baron" oder "Herzog". Das Adelsprädikat zeigt den gesellschaftlichen Rang und Status der betreffenden Person an. Adelsprädikate existieren in verschiedenen Formen, je nach Land und Kultur. In Deutschland werden sie häufig als Titel verwendet, während sie in anderen Ländern Teil des Nachnamens sein können.

Beispielsatz: Das Adelsprädikat verleiht dem Träger eine besondere gesellschaftliche Stellung.

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