Akteneinsichtsausschuß


Eine Worttrennung gefunden

Ak · ten · ein · sichts · aus · schuß

Das Wort Ak­ten­ein­sichts­aus­schuß besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ak­ten­ein­sichts­aus­schuß trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ak­ten­ein­sichts­aus­schuß" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Akteneinsichtsausschuss bezeichnet ein Gremium, das das Recht hat, Einsicht in bestimmte Akten oder Dokumente zu nehmen, um Informationen zu erhalten oder Untersuchungsergebnisse zu überprüfen. Dieser Ausschuss wird häufig in politischen oder rechtlichen Kontexten eingerichtet, um Transparenz und Aufklärung zu gewährleisten, insbesondere in Fällen von öffentlichen oder gerichtlichen Anliegen. Die Zusammensetzung und die Befugnisse eines solchen Ausschusses können je nach gesetzlichen Vorgaben variieren. Das Wort setzt sich aus „Akteneinsicht“ (das Recht, Akten einzusehen) und „Ausschuss“ (eine Gruppe von Personen, die bestimmte Aufgaben erfüllt) zusammen.

Beispielsatz: Der Akteneinsichtsausschuss tagte heute, um die erforderlichen Unterlagen für die laufenden Ermittlungen zu prüfen.

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