Akteneinsichtsrecht


Eine Worttrennung gefunden

Ak · ten · ein · sichts · recht

Das Wort Ak­ten­ein­sichts­recht besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ak­ten­ein­sichts­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ak­ten­ein­sichts­recht" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Akteneinsichtsrecht ist ein zusammengesetztes Substantiv, das sich aus den Wörtern "Akteneinsicht" und "Recht" zusammensetzt. Es bezeichnet das Recht einer Person oder Institution, Einsicht in bestimmte Akten oder Unterlagen zu nehmen. Dieses Recht ist häufig im Kontext von Verwaltungsverfahren, Gerichtsverfahren oder der Öffentlichkeit relevant und dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen. Es ist ein wichtiges Element des Rechtsstaats und sorgt dafür, dass betroffene Personen Informationen einholen können, um ihre Rechte wahrzunehmen oder rechtliche Schritte einzuleiten.

Beispielsatz: Jeder Bürger hat ein Akteneinsichtsrecht, um Transparenz in behördlichen Entscheidungen zu gewährleisten.

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