aktenkundig


Eine Worttrennung gefunden

ak · ten · kun · dig

Das Wort ak­ten­kun­dig besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort ak­ten­kun­dig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ak­ten­kun­dig" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Aktenkundig“ ist ein Adjektiv, das sich auf Informationen oder Tatsachen bezieht, die in offiziellen Dokumenten oder Akten festgehalten sind und somit als nachweisbar gelten. Es beschreibt den Zustand, in dem etwas als bekannt oder dokumentiert gilt und rechtlich oder administrativ relevant ist. Die Form „aktenkundig“ setzt sich aus dem Substantiv „Akten“ und der Endung „-kundig“ zusammen, wobei „-kundig“ eine Kenntnis oder Vertrautheit mit dem genannten Aspekt ausdrückt. In rechtlichen Kontexten wird häufig auf „aktenkundige“ Tatsachen verwiesen, um deren Verlässlichkeit zu betonen.

Beispielsatz: Die Entscheidung des Gerichts wurde aktenkundig gemacht und ist somit für alle Beteiligten verbindlich.

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