aktenkundige


Eine Worttrennung gefunden

ak · ten · kun · di · ge

Das Wort ak­ten­kun­di­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort ak­ten­kun­di­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ak­ten­kun­di­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Aktenkundige" ist ein Adjektiv, das sich von dem Substantiv "Aktenkunde" ableitet. Es bezeichnet Informationen oder Tatsachen, die in offiziellen Dokumenten oder Akten festgehalten sind. Der Begriff wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet und deutet darauf hin, dass etwas dokumentiert, protokolliert oder archivierbar ist. Aktenkundige Informationen sind somit nachweisbar und können zur Unterstützung von Argumenten oder vor Gericht herangezogen werden. In einer rechtlichen oder administrativen Umgebung ist es entscheidend, aktenkundige Beweise zu haben, um Entscheidungen und Handlungen zu legitimieren.

Beispielsatz: Der Zeuge wurde aktenkundig zu dem Vorfall befragt.

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