aktenkundigem


Eine Worttrennung gefunden

ak · ten · kun · di · gem

Das Wort ak­ten­kun­di­gem besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort ak­ten­kun­di­gem trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ak­ten­kun­di­gem" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „aktenkundigem“ ist die Dativ- oder Akkusativform des Adjektivs „aktenkundig“ im Singular und bezieht sich auf eine Person oder eine Sache, die in Akten dokumentiert oder festgehalten ist. „Aktenkundig“ beschreibt eine Sache, die durch offizielle Unterlagen belegt oder bewiesen werden kann. Es wird oft im rechtlichen Kontext verwendet, um auszudrücken, dass eine Information oder Tatsache in den Akten nachgewiesen ist und dadurch als offiziell anerkannt gilt. Die Verwendung von „aktenkundigem“ deutet darauf hin, dass man sich auf diese dokumentierte Information bezieht.

Beispielsatz: Die Entscheidung wurde im offiziellen Protokoll aktenkundig gemacht.

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