aktenkundiger


Eine Worttrennung gefunden

ak · ten · kun · di · ger

Das Wort ak­ten­kun­di­ger besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort ak­ten­kun­di­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ak­ten­kun­di­ger" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Aktenkundiger“ ist ein Substantiv, das sich von dem Adjektiv „aktenkundig“ ableitet. Es beschreibt eine Person, die in Akten oder Dokumenten vermerkt ist oder deren Existenz oder Tätigkeit offiziell festgehalten wurde. Der Begriff wird häufig im rechtlichen oder administrativen Kontext verwendet, um zu verdeutlichen, dass bestimmte Informationen oder Ereignisse dokumentiert sind. Ein „Aktenkundiger“ kann auch jemand sein, dessen Daten oder Handlungen in offiziellen Aufzeichnungen erfasst sind, und spielt eine Rolle bei der Nachvollziehbarkeit und Transparenz von Vorgängen.

Beispielsatz: Der Aktenkundiger stellte die relevanten Dokumente für die Überprüfung bereit.

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